Lehrlingsausbildung
Zulassungsbedingungen zur Lehre
Bin ich zur Lehre in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassen?
Neben der Berufswahl und den verschiedenen Erwartungen, die Ausbildungsbetriebe an den Lehrling stellen, sind einige rechtliche Zugangsbedingungen zur Lehre zu erfüllen. Es ist einleuchtend, dass nicht egal wer, egal wann eine Lehre beginnen darf.
Welche sind die rechtlichen Bedingungen zum Einstieg in die Lehre?
Um einen Lehrvertrag abschließen zu können muss der Lehrling:
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im laufenden Ziviljahr mindestens 15 Jahre alt werden und darf noch keine 30 Jahre alt sein.
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zudem entweder:
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eine 2. A oder eine 3. B des Sekundarunterrichtes bestanden haben oder
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einen Befähigungsnachweis des fünften beruflichen Jahres des Sondersekundarschulwesens erhalten haben oder
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die durch das IAWM organisierte Aufnahmeprüfung bestanden haben
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für körperlich taugliche eklärt werden. Hierzu findet eine entsprechende ärztliche Untersuchung statt.
TIPP: Steige nicht vor erfolgreichem Abschluss des dritten allgemeinen oder vierten beruflichen Sekundarschuljahres in die Lehre ein! Warum? Mit diesem Mittelschuldiplom kannst du bei erfolgreichem Abschluss der Lehre neben dem Gesellenzeugnis auch das Studienzeugnis der 6.B erhalten.
Du besitzt nicht die belgische Staatsangehörigkeit, interessiertst dich aber für die Lehre in der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Wenn du die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraumes besitzt, dann musst du lediglich die vorher genannten Bedingungen erfüllen.
Besitzt du nicht die Staatsangehörigkeit des Europäischen Wirtschaftsraumes, so benötigst du eine Arbeitserlaubnis, um legal in Belgien arbeiten zu können. In folgenden Fällen bist du jedoch von der Beantragung einer Arbeitserlaubnis befreit:
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du bist minderjährig. Du fällst also unter das belgische Schulpflichtgesetz und kommst für eine Lehre infrage, selbst dann, wenn du dich illegal in Belgien aufhälst
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du hälst dich legal in Belgien auf, d.h. du verfügst über eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten
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du bist in Belgien als anerkannter Flüchtling gemeldet
Befindest du dich in einer dieser Situationen, kannst du also problemlos eine Lehre in Belgien beginnen. Vorausgesetzt natürlich, du erfüllst zudem die oben erwähnten Zulassungsbedingungen. Deine ausländischen Zeugnisse solltest du daher duch das Ministerium der DG gleichstellen lassen.
Der Lehrvertrag muss zwischen dem 1. Juli und dem 1. Oktober abgeschlossen werden.
Der Lehrvertrag kommt durch die Vermittlung des Lehrlingssekretärs zustande. Er wird zwischen dem Lehrmeister/der Lehrmeisterin, dem Lehrling und seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet. Durch diesen Vertrag gehen beide Parteien gegenseitige Verpflichtungen ein.
Ein Lehrvertrag dauert 3 Jahre, die dreimonatige Probezeit eingegriffen. In Ausnahmefällen kann der Lehrvertrag verkürzt werden. Eine Verlängerung um höchstens ein Jahr kann erfolgen, wenn der Lehrling eine Übergangsprüfung oder die Abschlussprüfung der Lehre nicht besteht.
Bei Problemen zwischen Lehrmeister und Lehrling, die auch mit Hilfe der Eltern nicht gelöst werden können, übernimmt das Lehrlingssekretariat die Rolle des Vermittlers. In besonderen Fällen kann es zu einem Wechsel des Lehrmeisters, zu einer Unterbrechung, zu einem Vertragsbruch oder zu einer Entziehung des Vertrages kommen.
Es besteht in gewissen Fällen auch die Möglichkeit eines Austauschs von Lehrlingen zwischen Ausbildungsbetrieben.
An zwei Halbtagen pro Woche folgt der Lehrling den allgemeinbildenden Kursen und den Fachkundekursen im Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes VOG.
Nach den Abschlussprüfungen des 3. Lehrjahres geht der Lehrvertrag zu Ende.
Häufig gestellte Fragen

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- Lehrling werden
- Ausbildungsbetrieb werden
- Lehrvertrag und praktischer Ablauf der Lehre
- Kinderzulagen, Krankenversicherung, Versicherung gegen Arbeitsunfälle, Fahrkosten- und Urlaubsregelung usw.
- Abschlüsse und Diplome
- Meister oder Bachelor werden
- Abitur und Studium nach der Lehre
- Der Weg in die Selbständigkeit
- usw.
Die informative 120-seitige Broschüre des Instituts für Aus- und Weiterbildung IAWM kann über folgenden Link heruntergeladen werden:
>>> zum Download des Lehrlingsleitfadens
In Papierform kann der Lehrlingsleitfaden bei den Lehrlingssekretariaten bezogen werden:
- Lehrlingssekretariat St.Vith
Luxemburger Straße 2A, 4780 St.Vith, Tel. 080 44 87 65 - Lehrlingssekretariat Eupen
Vervierser Straße 73, 4700 Eupen, Tel. 087 59 39 89