lifelong-learning.lu
In den Genuss einer staatlichen Beihilfe gelangen Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, können eine Beihilfe für Weiterbildung erhalten, die sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 20% des jährlichen Investitionsaufwands beläuft.
Die finanzielle Beteiligung des Staates kann sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 35% bei den Lohnkosten der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Beginns des Weiterbildungsplans die folgenden Kriterien erfüllen belaufen:
- entweder kein anerkanntes Diplom und Betriebszugehörigkeit < 10 Jahre
- oder ein anerkanntes Diplom oder Betriebszugehörigkeit > 10 Jahre und Alter > 45 Jahre.
>>> Vollständige Info unter lifelong-learning.lu
Dieser Link führt Sie unter der Rubrik "Formulare" zum Download verschiedener Dokumente, insbesondere zu dem Formular Anwesenheitsliste für interne strukturierte Schulung; dieses Formular ist vom luxemburgischen "Ministère de l'Education nationale" formell vorgeschrieben zwecks Nachweis der Teilnahme. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es uns zu; nach Überprüfung schicken wir Ihnen das gegengezeichnete Dokument zurück. |