ZAWM St. Vith
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Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes St. Vith

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Bildungsurlaub

Die Arbeitnehmer des Privatsektors haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht, bezahlten Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen.

Die Ausbildungszeit wird wie normale Arbeitszeit bezahlt – unabhängig davon, ob die Ausbildung während oder außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Die Lohn- oder Gehaltszahlungen an den Arbeitnehmer erfolgen wie üblich. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten vom föderalen Arbeitsministerium zurückerstattet.

Die Ausbildung muss mindestens an 32 Stunden pro Jahr stattfinden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Bildungsserver der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

 

>> Zum Bildungsserver der DG: "Bildungsurlaub"

BRAWO

BRAWO – die Berufliche Aus- und Weiterbildungs-Offensive investiert in Ihre berufliche Weiterentwicklung. BRAWO kann bis zu 1000 EUR der Kosten Ihrer Aus- oder Weiterbildung erstatten.

Allerdings ist es so, dass Anträge für die Bezuschussung von Weiterbildungen an den beiden ZAWM in St.Vith und Eupen seitens des Ministeriums der DG leider sehr häufig nicht berücksichtigt werden können.

Auf diesen Missstand weisen die beiden ZAWM die politischen Verantwortlichen der Deutschsprachigen Gemeinschaft schon seit langem hin.

Sprechen Sie die Minister der Regierung der DG persönlich darauf an!

Sprechen Sie die Abgeordneten des Parlaments der DG persönlich darauf an!

Erkundigen Sie sich auch beim Ministerium der DG: brawo@dgov.be, Tel. 087 596 386 oder 087 596 405. 

 

Stellen Sie dennoch einen Antrag auf einen BRAWO-Zuschuss!

Denn Weiterbildung

  • sichert Arbeitsplätze,
  • eröffnet neue Perspektiven,
  • trägt zur Standortsicherung der Unternehmen in der Region bei,
  • bereitet auf Veränderungen der Arbeitswelt vor, nicht zuletzt auf die zunehmende Digitalisierung

 

Achtung: Der BRAWO-Antrag muss dem Ministerium vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.
 

>> Zum Bildungsportal der DG: BRAWO

FFC (Schulungsfonds des belgischen Bausektors)

Der Schulungsfonds des belgischen Bausektors FFC / FVB unterstützt unter bestimmten Bedingungen Aus- und Weiterbildungen von Arbeitern, die im belgischen Baufach tätig sind (Paritätische Kommission 124; Angestellte werden durch den FFC leider nicht berücksichtigt.)

Betriebsleiter können ebenfalls in den Genuss der finanziellen Beihilfen kommen, wenn sie zusammen mit ihren Arbeitern an den Schulungen teilnehmen.

 

Zur Website des FFC (auf Französisch):

>>> Prämien für Arbeiter des belgischen Bausektors

>>> Zuschüsse zu Weiterbildungs- und Lohnkosten für Arbeiter des belgischen Bausektors sowie für Betriebsleiter, wenn diese zusammen mit ihren Arbeitern an den Schulungen teilnehmen.

 

Antragsformular  -  3 Schritte:

  1. Downloaden
  2. Vollständig ausfüllen
  3. Am ersten Schulungstag beim ZAWM St.Vith abgeben !
    (nicht direkt an den FFC schicken!)
Luxemburg - Kofinanzierung der beruflichen Weiterbildung

lifelong-learning.lu

In den Genuss einer staatlichen Beihilfe gelangen Privatunternehmen, die ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassen sind und hauptsächlich hier ihre Tätigkeit ausüben, können eine Beihilfe für Weiterbildung erhalten, die sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 20% des jährlichen Investitionsaufwands beläuft.

Die finanzielle Beteiligung des Staates kann sich auf einen steuerpflichtigen Betrag in Höhe von 35% bei den Lohnkosten der Teilnehmer, die zum Zeitpunkt des Beginns des Weiterbildungsplans die folgenden Kriterien erfüllen belaufen:

  • entweder kein anerkanntes Diplom und Betriebszugehörigkeit < 10 Jahre
  • oder ein anerkanntes Diplom oder Betriebszugehörigkeit > 10 Jahre und Alter > 45 Jahre.

 

>>> Vollständige Info unter lifelong-learning.lu

Dieser Link führt Sie unter der Rubrik "Formulare" zum Download verschiedener Dokumente, insbesondere zu dem Formular Anwesenheitsliste für interne strukturierte Schulung; dieses Formular ist vom luxemburgischen "Ministère de l'Education nationale" formell vorgeschrieben zwecks Nachweis der Teilnahme. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und schicken Sie es uns zu; nach Überprüfung schicken wir Ihnen das gegengezeichnete Dokument zurück.


Ausbildungsbeihilfen des Arbeitsamts

Unternehmen, die Personal am Arbeitsplatz weiterbilden möchten, können in den Genuss einer Ausbildungsbeihilfe der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft ADG.

Ansprechpartner: Iris Heinen
Tel. 080 28 00 60
iris.heinen@adg.be

VOLTA / FORMELEC (Schulungsfonds des belgischen Elektro-Sektors)

VOLTA ist der Name der zentralen Organisation des belgischen Elektro-Sektors. Unter dem 'Dach' von Volta sind drei Organisationen zusammengefasst: Tecnolec, Formelec und FSE Electriciens.

Der Schulungsfonds des belgischen Elektro-Sektors FORMELEC unterstützt Aus- und Weiterbildungen von Arbeitern, die im belgischen Elektro-Sektor tätig sind (Paritätische Kommission 149.01). Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeber für Mitarbeiter dieser paritätischen Kommission eine Weiterbildungsprämie von 15,50 €/Std. bei Formelec beantragen.

Beachten Sie dazu die folgenden Links (auf Französisch):

>>> Zur FORMELEC-Website

>>> Formelec-Prämien für Arbeiter des belgischen Elektro-Sektors

>>> Download: "Conditions générales - La prime pour les employeurs"

>>> Online-Antrag Weiterbildungsprämie

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem folgenden
Ansprechpartner (Conseiller) für die Provinzen Lüttich und Luxemburg:

Luc Dechany
Mobil 0479 32 35 33
luc.dechany@volta-org.be

IFPM (Sektorenfondsfonds der belgischen Metall-, Mechanik- und Elektroberufe)

Der Sektorenfonds IFPM fördert und organisiert Schulungen für Arbeiter/Angestellte der Unternehmen von metallverarbeitenden Betrieben sowie der technologischen Industrie (Paritätische Kommission 111 bzw. 209) in Zusammenarbeit mit seinen Partnern.

Die folgende Übersicht vermittelt einen Gesamtüberblick der Zuschuss-Möglichkeiten seitens des IFPM. Die Übersicht steht zurzeit leider nur auf Französisch zur Verfügung, wird aber in Kürze auch in deutscher Sprache veröffentlicht.

 

>>> zur Übersicht der IFPM-Zuschüsse (französisch)


Ansprechpartner (Conseiller Entreprises):

Julien Grosjean
Mobil 0497 11 94 90
julien.grosjean@ifpm.be

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